Pressestatement des Kanzlerkandidaten der Union, Friedrich Merz, vom 23. Januar 2025
Meine Damen und Herren,
die abscheuliche Tat am gestrigen Tag in Aschaffenburg hat große Betroffenheit im ganzen Land ausgelöst. Dass zwei kleine Kinder Opfer eines Messerangriffs geworden sind, ist noch einmal eine neue Qualität einer völlig enthemmten Brutalität in Deutschland. Viele Eltern, die heute Morgen ihre Kinder in die Kita oder in die Schule gebracht haben, werden dies mit einem Gefühl der Unsicherheit und Verunsicherung getan haben und sich von ihren Kindern dann mit ganz besonderer Liebe und Zuneigung verabschiedet haben.
Alle Väter und Mütter, aber auch alle Großeltern, sind ihren Kindern und Enkelkindern gerade in diesen Tagen vermutlich besonders nah. Und sie denken zugleich an die Eltern und Familien der betroffenen Kinder in Aschaffenburg. Ich möchte den Familien der beiden Kinder, insbesondere der Familie des getöteten Kindes, heute noch einmal mein persönliches Beileid und meine Anteilnahme aussprechen.
Bei dem Messerangriff in Aschaffenburg ist auch ein Mann, der helfen wollte, getötet und ein weiterer schwer verletzt worden.
Auch zwei zufällig anwesende, zur schnellen Hilfe bereite Männer sind von dem Attentäter angegriffen worden – der eine getötet, der andere schwer verletzt. Diese Gedanken sind kaum zu ertragen. Auch ihren Familien möchte ich mein tief empfundenes Beileid und Mitgefühl aussprechen.
Zwei Menschenleben waren nicht mehr zu retten. Ich bete für das schwer verletzte zweite kleine Kind und den zweiten Erwachsenen, dass sie gerettet werden können und diese schreckliche Tat eines – sicher sehr fernen – Tages in irgendeiner Weise verarbeiten können.
Meine Damen und Herren, bei dem Täter handelte es sich nach gegenwärtigen Erkenntnissen um einen 28-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan. Er war bereits mehrfach durch Gewalttaten auffällig geworden und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, jedoch wieder freigelassen worden. Er war über Bulgarien nach Deutschland eingereist. Nach Presseberichten scheiterte ein Versuch zur Dublin-Rücküberstellung nach Bulgarien aus bisher unbekannten Gründen.
Ich weigere mich anzuerkennen, dass die Taten von Mannheim, Solingen, Magdeburg und jetzt Aschaffenburg die neue Normalität sind. Das Maß ist endgültig voll.
Wir stehen vor dem Scherbenhaufen einer in Deutschland seit zehn Jahren fehlgeleiteten Asyl- und Einwanderungspolitik. Es ergeben sich aus meiner Sicht nun endgültig einige Schlussfolgerungen, die eine von mir geführte Bundesregierung sofort zu ergreifen hat:
Erstens: Ich werde im Fall meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.
Zweitens: Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen. Das gilt ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch. Die europäischen Regeln – Dublin, Schengen, Eurodac – sind erkennbar dysfunktional. Deutschland muss daher von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch machen. Die Bundespolizei muss endlich das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Einen dahingehenden Antrag werden wir noch in der nächsten Woche in den Deutschen Bundestag einbringen. Vor allem greift die Bundespolizei regelmäßig an den Grenzen, in den Bahnhöfen und an den Flughäfen ausreisepflichtige Personen auf. Der Zustand, dass die Bundespolizei nicht über das Recht verfügt, Haftbefehle zu beantragen, muss beendet werden.
Drittens: Ausreisepflichtige Personen, die aufgegriffen werden, dürfen nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden. Sie müssen in Ausreisegewahrsam oder in Ausreisehaft genommen und so schnell wie möglich abgeschoben werden.
Der Bund muss auch so schnell wie möglich alle verfügbaren Liegenschaften, wie etwa leerstehende Kasernen und weitere Gebäude, Containerbauten auf abgeschlossenen Grundstücken, zur Verfügung stellen, um die Zahl der Plätze im Abschiebegewahrsam signifikant zu erhöhen. Es ist inakzeptabel, dass in Deutschland zurzeit bei etwa 42.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen und weiteren 180.000 Personen mit Duldung, die gleichwohl ausreisepflichtig sind, nur rund 750 Plätze zur Verfügung stehen, um sie in Gewahrsam zu nehmen.
Viertens: Der Bund muss auch über die Bundespolizei einen eigenen größeren Beitrag zur Abschiebung ausreisepflichtiger Personen übernehmen.
Der Bund darf diese Aufgabe den Ländern nicht länger allein überlassen. Abschiebungen und Rückführungen müssen ab sofort täglich stattfinden. Und die Zahl muss endlich größer werden als die Zahl der immer noch täglich illegal Einreisenden. Nur so bekommen wir das Problem endlich in den Griff. Ich will ergänzend hinzufügen, nur damit Sie die Zahl wissen: Der letzte Abschiebeflug nach Afghanistan hat im August letzten Jahres stattgefunden.
Und schließlich fünftens: Wir werden unter meiner Führung das Aufenthaltsrecht so ändern, dass jeder ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder in zeitlich unbefristeten Ausreisearrest genommen werden kann, bis er die ihm mögliche freiwillige Ausreise antritt oder die zwangsweise Abschiebung gelingt. Für genau solche Täter wie den gestrigen Täter von Aschaffenburg wäre ein solcher Arrest schon längst möglich und auch erforderlich gewesen.
Vielen Dank.