CDU Stadtverband Jever

Folgekostenermittlung und geschlechtergerechte Sprache

Jeversche CDU-Stadtratsfraktion stellt zwei Anträge

In den letzten Tagen hat die jeversche CDU-Stadtratsfraktion zwei Anträge eingebracht. Zukünftig soll die Stadt Jever zu allen Beschlüssen des Stadtrates und zu allen Umsetzungen der Stadtverwaltung eine Analyse der Folgekosten durchführen. „In der letzten Zeit häufen sich Beschlüsse und Umsetzungen, die bedeutsame Folgekosten nach sich ziehen, welche aber im Rahmen der Beratung in den Gremien vollständig vernachlässigt werden“, erläutert CDU-Ratsherr Stephan Eden den Antrag, den er initiiert hat, und ergänzt: „Beispielhaft seien die Verkehrsdisplays erwähnt, die in der Anschaffung verhältnismäßig günstig sind, aber durch Auf- und Abbau sowie interne und externe Wartung durch Bauhof und eine Fachfirma deutliche und regelmäßige Folgekosten verursachen.“ Als weiteres Beispiel weist die CDU auf verschiedene Tiefbaumaßnahmen hin, bei denen unter der Pflasterung kein Vlies verlegt wurde, weshalb die Pflege und Reinigung der betreffenden Wegstücken zukünftig aufwändig sind.

Ratsherr Stephan Eden. Ratsherr Stephan Eden.

„Außerdem hat sich die CDU-Fraktion intensiv mit der geschlechtergerechten Sprache auseinandergesetzt und dazu einen weiteren Antrag vorgelegt“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Matthias Bollmeyer. Demnach soll die Stadt Jever zukünftig in allen offiziellen Schriftstücken wie Formularen, Bescheiden, Satzungen, Briefen, Sitzungsunterlagen (Beschlussvorlagen, Niederschriften) die deutsche Sprache nach den aktuellen Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 15. Dezember 2023 verwenden und typographische Visualisierungen mit Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich oder anderen grundsätzlich ausschließen. „Das bedeutet, dass wir zukünftig besonders bei Anreden und Gruppenbezeichnungen die vollständigen Doppelschreibungen von Maskulinum und Femininum (Beispiel: „die Bürgerinnen und Bürger“) bevorzugen oder alternative neutrale Bezeichnungen (Beispiel: „die Abteilungsleitungen“) verwenden wollen“, teilt die CDU mit.
Behördensprache sei sowieso schon oftmals umständlich und schwer verständlich. Deshalb sollten weitere Barrieren das Verständnis von Texten der öffentlichen Verwaltung nicht noch weiter erschweren. In der Antragsbegründung der CDU heißt es dazu weiter: „Zum einen können die verschiedenen Optionen des ‚Gender-Gap‘ nicht problemlos maschinell vorgelesen (beispielsweise für Sehbehinderte und Blinde) oder übersetzt werden, zum anderen sind die typographischen Visualisierungen einer sozio-linguistischen Entwicklung unterworfen, der viele Menschen, die Deutsch sprechen oder lernen, nicht folgen können.“ Der gesamte Antrag ist im Wortlaut nachzulesen auf www.cdu-jever.de.