(Datum) Flexibilisierung der Angebote zur Kinderbetreuung
Kinder sind unsere Zukunft, der Betreuung und Förderung der Kinder gilt daher unsere besondere Aufmerksamkeit. Im folgenden finden Sie hier Grundsatzüberlegungen zur Flexibilisierung der Kinderbetreuung in Jever, erarbeitet auf Anregung des Fraktionsvorsitzenden Horst-Dieter Husemann :
Flexibilisierung der Kinderbetreuungsangebote in der Stadt Jever
Ziel der Überlegungen der CDU
Allein schon die in Veränderung befindlichen Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel (bis 20.00 Uhr oder zukünftig darüber hinaus) und eine hohe Zahl von Teilzeitarbeitsplätzen in diesem Bereich machen es erforderlich, die Chancen des beruflichen Wiedereintritts für Erwerbslose mit Kindern zu überprüfen, deutlich zu verbessern und die Rahmenbedingungen für diese Zielgruppe an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden Famila-Eröffnung in Jever, einer möglichen Media-Markt-Ansiedlung in Friesland und allgemeinen Liberalisierungstendenzen von Ladenöffnungszeiten ist die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit vor neue Herausforderungen gestellt: Die zur Verfügung stehenden täglichen Betreuungszeiten für Kinder müssen den neuen Arbeitszeitfenstern angepasst werden. Dies betrifft unter anderem auch den Sonnabend. Nur dadurch ist zu erwarten, dass Erwerbslose mit Kindern in solche neuen Arbeitsverhältnisse vermittelbar sind. Dies betrifft vor allem auch die Gruppe der Alleinerziehenden.
Aber auch für weitere Nutzergruppen der möglichen Kinderbetreuungsangebote ist eine Flexibilisierung der jeverschen Angebote angezeigt. Die allgemeinen Öffnungszeiten, die festen Regelungen für angemeldete Kinder, fehlende spontane Zugangsmöglichkeiten und anderes mehr machen eine grundlegende und breit angelegte Diskussion erforderlich.
Kindergärten in städtischer Trägerschaft, Kindergärten in Trägerschaft der Diakonie sowie privat getragene Einrichtungen sollten in ein sich ergänzendes, flexibles Konzept einbezogen werden, damit in der Stadt Jever mögliche Bedarfsnischen identifiziert werden und mögliche Bedürfnisse in Abstimmung miteinander erfüllt werden können.
Die geltenden allgemeinen Aufnahmerichtlinien und Entgelthöhen im Stadtgebiet Jever müssen dem neuen Konzept unter Berücksichtigung der Regelungen des KitaG bei gleichzeitiger großzügiger Auslegung desselben angepasst werden, bzw. es muss möglich werden, in begründeten Fällen unbürokratisch davon abzuweichen.
Es sollen in der neuen Ratsperiode Gespräche mit allen Gruppierungen oder Organisationen aufgenommen werden, die einen ideellen, organisatorischen oder finanziellen Beitrag zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsangebotes in der Stadt Jever leisten können. Eine gründliche Bedarfsanalyse soll Ausgangspunkt und Grundlage der konzeptionellen Überlegungen darstellen.
Der Umfang des veränderten Kinderbetreuungsangebotes im Stadtgebiet Jever soll sich unter der Prämisse absoluter Bedarfsorientierung und größtmöglicher Flexibilität neu ausrichten. Nach Möglichkeit sollen die Möglichkeiten zur Flexibilisierung noch in diesem Kalenderjahr mit allen möglichen Beteiligten einvernehmlich geregelt sein.