Ablehnung des Fremdenverkehrsbeitrags
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
meine Damen und Herren,
die CDU-Fraktion kann und wird der Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrags mit der vorliegenden Satzung nicht zustimmen. Und um das klarzustellen: Wir sträuben uns nicht gegen die notwendige Haushaltskonsolidierung, wir halten aber den Fremdenverkehrsbeitrag mit dieser Satzung aufgrund vieler Punkte für das derzeit falsche Mittel. Wenn wir unsere freiwilligen Leistungen beibehalten wollen müssen wir über andere Wege der Einnahmeverbesserung sprechen, beispielsweise die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer.
Aus Sicht unserer Fraktion sprechen zahlreiche Argumente gegen die Satzung in der vorliegenden Form und vor Allem gegen die daraus resultierenden Sätze. Da haben wir zum Einen eine erhebliche Rechtsunsicherheit und damit eben keine gesicherte Einnahme zur Konsolidierung des Haushaltes. Das belegen die angekündigten Klagen und das zeigen die Erfahrungen anderer, deutlich stärker touristisch geprägter Kommunen.
Da haben wir zum Anderen einen ganz erheblichen Arbeitsaufwand bei der Verwaltung der nach unserer vorsichtigen Schätzung Kosten in deutlich fünfstelliger Höhe nach sich zieht und damit einen nicht unerheblichen Teil der Einnahmen gleich wieder auffrisst. Eine Kalkulation der Kosten der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags haben wir von der Verwaltung übrigens nicht erhalten.
Wir haben städtische Aufwendungen für den Tourismus in den Vorlagen, bei denen nach unserer Auffassung zumindest fragwürdig ist, ob diese wirklich als solche geltend gemacht werden können.
Wir haben äußerst fragwürdige Vorteilssätze bei wesentlichen Beitragszahlern die, so sie denn am Ende kippen, das ganze Zahlenspiel über den Haufen werfen und zu ganz anderen Belastungen auch der Firmen führen werden die derzeit nur kleine Summe zahlen müssten.
Wir haben eine ungesicherte Zukunft der Marketing- und Tourismus GmbH und ihrer Aufgaben als einer der zentralen Punkte für die touristischen Aufwendungen der Stadt.
Wir haben jetzt auch noch einen erheblichen Unfrieden zwischen den Gewerbetreibenden und der Marketing & Tourismus GmbH, eine aufgekündigte Zusammenarbeit und damit fehlt ein der wesentlichen Grundlagen für das ganze Konzept.
Wir haben ein nicht mehr aufgehendes Zahlenspiel mit angestrebten 200T€ Einnahmen von denen 50T€ für die Projekte vorgesehen waren die Jever Aktiv in den vergangenen Jahren über Spendengelder eingenommen hat. 200T€ aus denen nun 150T€ geworden sind – da fehlen nun also 50T€ für diese Projekte oder eben an anderer Stelle – und keiner will sicher auf die erfolgreiche Eislaufbahn oder den Kiewittmarkt verzichten.
Und diese Zahlen führen uns zu einem ganz zentralen Problem dieser Satzung: Dem Beitragssatz der jedwede Relation vermissen lässt - und der im Übrigen noch gar nicht feststeht bis die tatsächlichen Umsatzzahlen vorliegen – und demzufolge auch noch steigen kann. Selbst die SPD, die im Finanzausschuss noch auf dem Beitragssatz von 21,54% beharrte um die angestrebten 200T€ einzunehmen, hat erkannt, dass man den Unternehmen nicht ein Fünftel Ihres Gewinns wegnehmen kann.
Aber, auch die nun vorgesehenen 16% stehen in keinem Verhältnis zu der Leistung die die Stadt hierfür erbringt. Die vorgelegten Zahlen, nämlich gerade mal etwas mehr als 900T€ Gewinn aus touristischem Umsatz auf ALLE Gewerbetreibenden in Jever verteilt, hätten eigentlich bei allen zu der Erkenntnis führen müssen, dass der Umsatz, der Ertrag, der Gewinn den die Unternehmen hier – angeblich - machen keine Abgabe in Höhe von 200 oder 150T€ rechtfertigt. Die CDU jedenfalls hat dies erkannt.
5% - und damit ca. 1/20 des Gewinns - oder 6% wie in Varel-Dangast mögen angemessen sein und zu dem Ertrag passen den die Unternehmen durch die Aufwendungen der Kommune für den Tourismus erwirtschaften. Einen deutlich höheren Beitragssatz damit zu rechtfertigen – und so hat es unser Kämmerer Dietmar Rüstmann in der Finanzausschusssitzung getan - dass die Unternehmen dort ja einen höheren Vorteilssatz haben ist irrelevant für die Rechtfertigung des Beitragssatzes.
Eine Abgabe von 16% - einem Sechstel – des unterstellten Gewinns aus unterstelltem touristischem Umsatz ist nicht nur nicht angemessen, ist kein kleiner Teil wie Herr Schönbohm von der SWG sagt, meine Damen und Herren, eine Abgabe von 16% ist maßlos.
Vielen Dank!