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28.02.2018, 20:00 Uhr | Dr. Matthias Bollmeyer
Windenergie: Fortsetzung des Verfahrens?
Stellungnahme von Dr. Matthias Bollmeyer im Ausschuss heute

Meine Damen und Herren,
weshalb beraten wir heute erneut, ob das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes fortgesetzt werden soll? Zuletzt haben wir hier im Ausschuss und im Stadtrat darüber beraten, ob die Potenzialstudie bei der Planung von Windenergieanlagen in Jever als Grundlage berücksichtigt werden soll. Dabei war es mehrheitlicher Wunsch der Fraktionen, nicht mehr als neun Anlagen vorzusehen und eine Gesamthöhe von 150m je Anlage nicht zu überschreiten. Diese Vorgaben hätten zu einer juristisch anfechtbaren Verhinderungsplanung führen können. Deshalb hat die Stadtverwaltung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Auftrag gegeben, deren Erkenntnisse am Ende des vergangenen Jahres durch eine Pressemitteilung des Bürgermeisters auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind und die wir im Januar in einer interfraktionellen Sitzung nochmals ausführlich mit Experten erörtert und diskutiert haben. Das Ergebnis ist, dass Windenergieanlagen in Jever wirtschaftlich betrieben werden können.

Fraktionsvorsitzender Dr. Matthias Bollmeyer.

Der ursprünglich von mehreren Fraktionen beantragte Ansatz der Haushaltskonsolidierung durch Gewerbesteuereinnahmen und eine eigene Beteiligung unserer Stadt wird dagegen durch die Wirtschaftlichkeitsberechnung kaum unterfüttert. Die Stadt könnte nach Berücksichtigung aller mit eigenen Mehreinnahmen verbundenen Abgaben und Mindereinnahmen an bzw. von Kreis und Land einen gerade mal fünfstelligen Betrag jährlich erwarten. Deshalb müssen wir als Ratsmitglieder an dieser Stelle jetzt den möglichen finanziellen Ertrag, die dauerhafte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die deutlich gesunkene Akzeptanz für weitere Winterräder auf dem Gebiet unserer Stadt abwägen, nachdem wir diese Informationen und Fakten detailliert vorliegen haben.
Ich bin dabei für mich, nicht als Ausschussvorsitzender und nicht als Fraktionsvorsitzender, sondern als einzelner Mandatsträger, zu dem Schluss gekommen, dass an dieser Stelle das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan nicht weiter verfolgt werden sollte. Die gerade eben genannten Abwägungsargumente ergeben, dass ich hier und heute dem Verwaltungsvorschlag, das Verfahren zu beenden, zustimmen werde.
Vielen Dank.